Kleiner Waffenschein, Waffenbesitzkarte, Waffenschein: die Unterschiede

Drei Erlaubnisse, die oft verwechselt werden: was sie erlauben, wer sie bekommt und was sie nicht erlauben.

Von David Hauser, IHK-zertifizierter Ausbilder · Aktualisiert am 11.10.2026 · 6 Min Lesezeit

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Waffengesetz und die Auskunft Ihrer Waffenbehörde. [Vor Veröffentlichung fachlich prüfen.]

Kurz zusammengefasst

Der Kleine Waffenschein erlaubt das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Die Waffenbesitzkarte erlaubt Erwerb und Besitz scharfer Schusswaffen. Der Waffenschein erlaubt das Führen scharfer Schusswaffen in der Öffentlichkeit und wird nur in Ausnahmefällen erteilt. Für ein Schießtraining unter Aufsicht auf einer Schießstätte brauchen Sie keine dieser Erlaubnisse.

Der Kleine Waffenschein

Er erlaubt, Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit dem PTB-Zeichen in der Öffentlichkeit bei sich zu tragen. Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 18 Jahren, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung. Eine Sachkundeprüfung ist nicht nötig. Auf öffentlichen Veranstaltungen und in Waffenverbotszonen dürfen diese Waffen trotzdem nicht geführt werden. Mit scharfen Waffen hat der Kleine Waffenschein nichts zu tun.

Die Waffenbesitzkarte (WBK)

Die WBK berechtigt zum Erwerb und Besitz scharfer Schusswaffen und der passenden Munition. Sie bekommen sie nur mit einem Bedürfnis, zum Beispiel als Sportschütze über einen Schießsportverband oder als Jäger mit Jagdschein. Dazu kommen Sachkunde, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung. Die WBK erlaubt den Transport ungeladen und nicht zugriffsbereit, zum Beispiel zum Schießstand. Sie erlaubt nicht, die Waffe geladen bei sich zu tragen.

Der Waffenschein

Der Waffenschein erlaubt, eine scharfe Schusswaffe geladen und zugriffsbereit in der Öffentlichkeit zu führen. Er wird nur erteilt, wenn jemand nachweisen kann, dass er wesentlich mehr gefährdet ist als die Allgemeinheit und die Waffe diese Gefahr mindert, etwa im Personenschutz oder Geldtransport. Für Privatpersonen ist er praktisch nicht zu bekommen.

Was gilt beim Schießtraining?

Auf einer zugelassenen Schießstätte dürfen Sie unter Aufsicht mit Leihwaffen schießen, ohne eine Erlaubnis zu besitzen. Sie brauchen nur einen gültigen Ausweis und müssen für Großkaliberwaffen mindestens 18 Jahre alt sein.

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